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Der Zivilprozess

Die Organisation zivilrechtlicher Rechtsfindung ist im Gerichtsverfassungsgesetz, das zivilprozessuale Verfahren in der Zivilprozessordnung geregelt.

Wenn die Richter beim Landgericht in erster Instanz tätig werden, entscheiden sie als Einzelrichter (1 Berufsrichter), als Zivilkammer (3 Berufsrichter) oder als Kammer für Handelssachen (1 Berufsrichter als Vorsitzender, 2 Handelsrichter als Laienrichter /ehrenamtliche Richter).
Soweit das Landgericht als zweitinstanzliches Gericht tätig wird, entscheiden die Richter mit wenigen Ausnahmen als Zivilkammer (3 Berufsrichter).

Weitere Informationen:

Schlichtungsverfahren

Erstinstanzliche Verfahren

Zweitinstanzliche Verfahren

Handelssachen

Rechtsmittel



Die Zivilkammern beim Landgericht Mosbach

Beim Landgericht Mosbach gibt es drei Zivilkammern und eine  Link intern  Kammer für Handelssachen.
Bei sämtlichen Kammern sind sowohl  Link intern  erstinstanzliche als auch  Link intern  zweitinstanzliche Verfahren anhängig.

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